30.10.2019 | 20:00 | Uni KG 1 Raum 1009
Vortrag und Diskussion
mit David Werdermann
Seit Kretschmanns Asyl-Deal im Jahr 2014 sind Bosnien-Herzegowina, Mazedonien und Serbien sogenannte sichere Herkunftsstaaten. 2015 kamen Albanien, Montenegro und Kosovo hinzu. In Zukunft könnten auch einige Maghreb-Staaten als sicher eingestuft werden. Was anfangs als
reine Symbolpolitik abgetan wurde, hat sich zum handfesten Mittel der Entrechtung entwickelt. Menschen aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten sind von zahlreichen Sondergesetzen betroffen: Sie sind dauerhaft in Lagern untergebracht, dürfen ihren Landkreis nicht verlassen, dürfen nicht arbeiten und sind in der Regel von der Ausbildungsduldung ausgeschlossen. Betroffen sind vor allem Rom*nja, die vor rassistischer Verfolgung in ihren Herkunftsländern geflohen sind und hierzulande erneut Diskriminierung erfahren. Im Vortrag werden die Sondergesetze vorgestellt
und in den migrationspolitischen Diskurs eingeordnet. Anschließend sollen verbliebene Spielräume für Menschen aus sicheren Herkunftsstaaten sowie politische Interventionsmöglichkeiten diskutiert werden.


Am Vorabend der Landtagswahlen beteiligten sich ungefähr 1.000 Menschen an einer Demonstration für eine menschenrechtliche Flüchtlingspolitik in Freiburg. Unter dem Motto
Ein Jahr ist vorbei, als die Polizei in den frühen Morgenstunden am Montag des 20. Januar 2015
Am heutigen 24. November 2015 wurden wieder 97 Personen, darunter 43 Kinder, vor allem Kleinkinder, vom Flughafen Karlsruhe Baden-Baden in den Winter abgeschoben. 49 Personen nach Serbien und 48 Personen nach Mazedonien. 



