Änderung des Asylbewerberleistungsgesetz

Nicht mehr als eine Minimallösung

„Der Referentenentwurf zur Änderung des AsylbLG ist nicht viel mehr als eine Minimallösung, die die zwingenden Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umsetzt. Fast sämtliche substanziellen Verbesserungen werden dementsprechend auch stets mit der Rechtsprechung des BVerfG begründet. Es finden sich nur wenige kleinere Änderungen, die unabhängig vom BVerfG-Urteil erfolgen sollen. Auf einen darüber hinaus gehenden politischen Gestaltungsanspruch verzichtet der Referentenentwurf allerdings weitgehend.“ Mehr InformationenGesetzesentwurf. 

Neuer Gesetzesentwurf will die Abschiebehaft ausweiten

Perfidie in ParagrafenformP1070303

„Dieser Gesetzentwurf ist das Schärfste und das Schäbigste, was einem deutschen Ministerium seit der Änderung des Asylgrundrechts vor 21 Jahren eingefallen ist. Er ist nicht nur eine Ansammlung von Nickeligkeiten, neuen Erschwernissen und Bürokratismen; im Kern ist er die Perfidie in Paragrafenform,“ schreibt Heribert Prandl in der Süddeutschen Zeitung Mehr

Gesetzesvorlage „sichere Herkunftsländer“

Serbien, Bosnien-Herzegowina und Mazedonien sollen als sichere Herkunftsländer eingestuft werden

Am kommenden Montag den 26.05.2014 wird der „Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und geduldete Ausländer“ erstmals im Innenausschuss des Bundesrates beraten. Zuvor wurde der Gesetzentwurf vom Bundeskabinet verabschiedet. Der Entwurf ist als eilbedürftigte Vorlage eingestuft. Mehr Informationen.

Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina sollen sichere Herkunftsländer sein

Schnellere Abschiebung zum Ziel

Bundesregierung legt Referententwurf vor.
„Die genannten Staaten werden als sichere Herkunftsstaaten nach § 29a des Asylverfahrensgesetzes (AsylVfG) eingestuft, um Asylverfahren von Staatsangehörigen dieser Staaten schneller bearbeiten und ‑ im Anschluss an eine negative Entscheidung über den Asylantrag ‑ den Aufenthalt in Deutschland schneller beenden zu Mehr

PRO ASYL: Wichtiges Signal für die Behandlung von Asylsuchenden in der EU

EuGH-Urteil: Asylsuchende haben Recht auf menschenwürdige Unterbringung

Presseerklärung / 27. Februar 2014 / PRO ASYL   Mit dem heutigen Urteil hat der EuGH klargestellt, dass die finanzielle Unterstützung für Asylsuchende so bemessen sein muss, dass ein menschenwürdiges Leben möglich ist, bei dem die Gesundheit und der Lebensunterhalt der Asylbewerber gewährleistet sind. Dies ergibt sich aus der EU-Aufnahmerichtlinie, die die Aufnahmebedingungen für Asylsuchende regelt.

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Beschlüsse der Innenministerkonferenz

Die wichtigsten Ergebnisse der IMK zum Thema Flucht

  • Top 35 EU-Flüchtlingspolitik       Dokumente der IMK    Dublin
  • Top 36 Rechtsmittel in Eilrechtsschutzverfahren … Dublin-Verfahrens
  • Top 37 Aufnahme syrischer Flüchtlinge
  • Top 38 Rückführungen nach Kosovo –
  • Top 39 Rückführung nach Afghanistan
  • Top 40 Resettlement Programm

Paket ausländerrechtlicher Neuregelungen der Bundesregierung

Liebe KollegInnen,

die Bundesregierung will und muss aufgrund von Maßgaben der EU und Urteilen des BVerfG bis zum Sommer 2013 noch ein ganzes Paket ausländerechtlicher Neuregelungen auf den Weg bringen.

Anbei eine Übersicht der Gesetzentwürfe mit Stellungnahmen der NGOs.

Für uns ergeben sich dazu einige politische Forderungen. Wir sollten vor allem das stichtagsunabhängige Bleiberecht (vgl. Länderinitiativen § 25b AufenthG) einfordern, den gleichrangigen(!) Zugang zu Ausbildung- und Arbeit für Asylsuchende und Geduldete (§ 11 BeschVerfV ua), Klarstellungen bei der Lebensunterhaltsicherung (Nichtberücksichtigung von Wohngeld, sozialrechtlicher Mehrbedarfe ua), die Abschaffung der Sachleistungen und der Einweisung in Sammellager (§ 53 AsylVfG, § 3 AsylbLG ua) und der Residenzpflicht! Mehr

Innenministerium und Stadt Freiburg klagen

8 Jahre Kettenduldung – Recht auf Wohnberechtigungsschein

Eine Frau und ihre Tochter leben seit 8 Jahren (mit Kettenduldung) in einer Flüchtlingsunterkunft. Es konnte die Erlaubnis zum Auszug durchgesetzt werden, der Frau wird jedoch die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins verweigert.

Aufgrund der vom Wirtschaftsministerium (in Absprache mit dem Innenministerium) des Landes Baden-Württemberg herausgegebenen Durchführungsverordnung zum Landeswohnraumförderungsgesetz darf Menschen, die AsylbewerberInnen sind und / oder mit Duldung in Ba-Wü leben, kein Wohnberechtigungsschein erteilt werden.

Hiergegen klagte die Betroffene vor dem Verwaltungsgericht Freiburg und bekam Recht (Urteil vom 20.06.2012:
http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=15812 ).
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Lagerunterbringung: CSU verweigert sich menschenwürdiger Neuregelung

Heute verabschiedet der Bayerische Landtag

die Neuregelung der Lagerunterbringung und Ausschlusskriterien und Bürokratie machen Auszüge aus den Flüchtlingslagern fast unmöglich. Nach fast dreieinhalb Jahren ist es endlich soweit: Am heutigen Donnerstag, den 15.03.2012, gegen 16.30 Uhr wird der Bayerische Landtag mit Regierungsmehrheit die Neuregelung der Lagerunterbringung von Flüchtlingen verabschieden. Diesem Schritt waren heftige Konflikte innerhalb der CSU/FDP-Regierung vorangegangen, denn die CSU wollte an der rigiden Lagerunterbringung für Flüchtlinge Mehr

PRO ASYL und Flüchtlingsräte der Länder fordern das Ende der staatlich organisierten Ausgrenzung

Presseerklärung / PRO ASYL /4. Februar 2011

Anhörung zum Asylbewerberleistungsgesetz im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales am 7. Februar
Der Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales führt am Montag, dem 7. Februar 2011, eine öffentliche Anhörung zu Anträgen der Grünen und Mehr