Offener Brief an die Landesregierung von Baden-Württemberg – Für einen (Winter)-Abschiebestopp in die Länder des Balkans

Während der Corona-Pandemie darf nicht abgeschoben werden!

Bis zum 3. November 2020 sammeln wir Unterstützungsunterschriften. Bitte eine Mail an info(at)freiburger-forum.net senden, das reicht. Bitte angeben, ob der Name veröffentlicht werden kann.

Offener Brief | Baden-Württemberg schiebt weiterhin Menschen in die Länder des West-Balkans ab: Zuletzt wurde am 12. Oktober nach Pristina/Kosovo und am 20. Oktober nach Tirana/Albanien abgeschoben. Zwei Länder, die von der Corona-Pandemie aktuell besonders betroffen sind. Das Auswärtige Amt hat für beide Länder eine Reisewarnung ausgesprochen. Engpässe in der medizinischen Versorgung und Ausrüstung gehören in beiden Ländern zur Normalität. Zur Lage im Kosovo erklärt das Amt u.a: „Es bestehen nur sehr geringe Kapazitäten für intensivmedizinische Behandlungen.“ Im Kosovo besteht eine nächtliche Ausgangssperre. Personen über 65 Jahren und chronisch Kranke dürfen ihre Wohnung nur morgens zwischen 5 und 10 Uhr und abends zwischen 18 und 21 Uhr verlassen. Auch Albanien ist laut Robert-Koch-Institut und Auswärtigem Amt Risikogebiet. Das Auswärtige Amt warnt vor Reisen nach Albanien. Griechenland hat die Grenze zu Albanien wegen der Pandemie geschlossen.

Polizeilich abgeschoben werden auch Roma und Ashkali, die in ihrem alltäglichen Leben einer strukturellen Diskriminierung auf dem Balkan ausgesetzt sind. Das hat zuletzt der Europarat im Dezember 2019 für Serbien festgestellt. Aktuell fordern EU-Abgeordnete2 Maßnahmen gegen strukturelle Diskriminierungen von Roma. Prekäre oder gänzliche fehlende Arbeitsverhältnisse, mangelnde soziale Absicherung und schlechte Wohnverhältnisse, die das Einhalten von Hygieneregeln unmöglich machen, prägen das Leben vieler Minderheitsangehöriger. Ebenso die Gefahr von Übergriffen aus der Mehrheitsbevölkerung beziehungsweise seitens der Polizei.

Im Oktober 2020 wurde ein älteres Ehepaar, 66 und 64 Jahre alt, aus dem Landkreis Biberach in den Kosovo abgeschoben. Beide lebten fast 29 Jahre mit einer Duldung in Deutschland. Beide sind krank und Corona stellt für sie ein hohes Risiko dar. Sie gehören der Minderheit der Ashkali an. Morgens um 7 Uhr wurden sie von der Polizei abgeholt. Ihre erwachsenen Kinder wussten lange Zeit nicht, wo sich ihre Eltern aufhalten. Auch die im September 2019 abgeschobenen Tahiri-Schwestern, die 20 Jahre mit einer Duldung im Landkreis Tuttlingen lebten und nach Serbien abgeschoben wurden, haben trotz Hilfe von Caritas Serbien noch immer keine serbischen Identitätspapiere, d.h. sie leben bis heute rechtlos und ohne Zugang zur Gesellschaft in Serbien. Sie sind besonders von der aktuellen Corona-Pandemie betroffen.

Die Abschiebepolitik des Innenministeriums von Baden-Württemberg muss sich sofort ändern. Die Abschiebungen in die Balkan-Staaten müssen gestoppt werden. Vor allem langjährig hier lebende, kranke und behinderte Menschen müssen umgehend eine bedingungslose Aufenthaltsmöglichkeit erhalten. Etwa ein Drittel der Abgeschobenen der letzten Jahre sind Kinder und Jugendliche. Auch fordern wir die Beachtung des Kindeswohls ein und deshalb den Verzicht auf Kinderabschiebungen.

Freiburger Forum aktiv gegen Ausgrenzung

Treffen/Einstiegsmöglichkeit – Freiburger Forum – 14. Oktober 2020, 20 Uhr

Nach langer Pause trifft sich das Freiburger Forum aktiv gegen Ausgrenzung am Mittwoch den 14. Oktober 2020 ab 20 Uhr, Adlerstr. 12 (Gretherinnenhof) im rasthaus in Freiburg. Eine Möglichkeit beim Freiburger Forum einzusteigen. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.

Achtet bitte auf Mund-/ Nasenbedeckung und Abstand

Sammelabschiebungen während der Corona-Pandemie. Mehr

Das Corona-Virus verdeutlicht das Scheitern der baden-württembergischen Aufnahmepolitik in Massenlagern

Schreiben an Gruppen, die den offenen Brief an das Regierungspräsidium und die Stadt Freiburg mitgetragen haben.

Das Freiburger Forum aktiv gegen Ausgrenzung hat im April 2020 einen Offenen Brief an das Regierungspräsidium Freiburg und an die Stadt Freiburg geschickt. Wir wollten mehr über die Unterbringung von Geflüchteten in Freiburg während der Corona-Pandemie wissen. Der Offene Brief wurde von mehr als 100 Einzelpersonen und etwa 30 Gruppen mitgetragen. Dafür möchten wir uns bei allen bedanken. Der Brief und das Anschreiben haben wir auf unserer Homepage veröffentlicht.

Zwischenzeitlich liegen uns Antworten vom Regierungspräsidium Freiburg, wie auch von der Stadt Freiburg vor. Darüber und über Weiteres mehr, möchten informieren.

Das Aufnahmesystem in Erstaufnahmeeinrichtungen in Baden-Württemberg

Das Regierungspräsidium Freiburg betreibt die Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) in Freiburg, die bis zu einer Kapazität von 800 Personen (und mehr) ausgebaut werden soll. In Ellwangen, Sigmaringen und Karlsruhe befinden sich weitere Aufnahmeeinrichtungen, die wiederum auch Außenstellen in Tübingen, Giengen, Mannheim und neuerdings auch in Eggenstein-Leopoldshafen betreiben. In Althütte-Sechselberg wurde ein Isolierzentrum für an COVID-19 erkrankte Menschen für 60 Personen aus Aufnahmeeinrichtungen eingerichtet. Eine weitere Notunterkunft wurde in Bad Liebenzell vom Regierungspräsidium Karlsruhe angemietet.1 Mittlerweile sind auch Pläne bekannt geworden, wonach das System der Aufnahmeeinrichtungen in Karlsruhe ausgebaut werden soll. So soll in Karlsruhe eine weitere LEA gebaut werden.2 Über 2.600 Menschen werden dann allein unter minimalistischen Lebensbedingungen in Karlsruhe untergebracht.

Durch die letzte Gesetzgebung müssen/sollen Geflüchtete bis zu 18 Monate in den Einrichtungen leben. Anhand der langen Aufenthaltsdauer wird dadurch das dreigliedrige Aufnahmesystem (Erstaufnahme, Anschlussunterbringung, Wohnung) für einen nicht unerheblichen Teil von Geflüchteten ausgehebelt. Die lange Aufenthaltsdauer kommt dem Rechnungshof von Baden-Württemberg entgegen, der auch die Position vertritt, dass Großlager unter 1.000 Personen wirtschaftlich nicht rentabel seien. Komplett abgeschottet, zwischen Autobahnkreuz und landwirtschaftlich genutzter Fläche, soll nun in Heidelberg-Wolfsgärten3 ein neues ‚Ankunftszentrum‘ für Baden-Württemberg gebaut werden.

Maßnahmen des Regierungspräsidiums Freiburg gegen die Corona-Pandemie

Das zuständige Referat des Regierungspräsidium (RP) Freiburg teilt dem Forum am 21.04.2020 per Mail mit, dass „die Sozialdienste“ in der Landeserstaufnahmeeinrichtung aktuell nicht ausfallen. Eine Unabhängige Verfahrens- und Sozialberatung (UVSB) arbeitet weiter. Laut dem RP Freiburg werden alle Möglichkeiten ergriffen, um die Ansteckungsgefahr mit dem Corona-Virus so gering wie möglich zu halten. Bewohner*innen können Kontakt, mit der auf dem Gelände befindlichen Krankenstation, die durch die Uniklinik gestellt und unterhalten wird, aufnehmen. Die Leistungen orientieren sich im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG).

„Die LEA Verwaltung steht in engem Kontakt mit dem Gesundheitsamt.“ Bereits am Anfang der Corona-Krise wurde auf dem Gelände ein Gebäude für erkrankte Einzelpersonen eingerichtet. Zahlreiche Bewohner*innen sind bis zum 31. Mai 2020 in der Jugendherberge Freiburg untergebracht. „Von daher können die empfohlenen Mindestabstände eingehalten werden.“

Vulnerable Personen wurden aus der LEA verlegt. Die Belegungsdichte wurde bereits weiter verbessert. Laut RP werden Bewohner*innen in Entscheidungsprozesse einbezogen, soweit dies möglich ist. „Schutzausrüstung für Quarantänefälle, liegt soweit wie möglich vor, bzw. wir auf mehreren Kanälen versucht, weitere Schutzausrüstung zu erwerben.“

„Polizeieinsätze erfolgen nach den allgemeinen Regeln wie auch für die übrigen Teile des Landes.“ Betont wird in dem Schreiben, dass das RP als Verwaltung an Recht und Gesetz gebunden ist. Personen aus der LEA Freiburg sollen nicht in das Isolierzentrum Althütte-Sechselberg gebracht werden. Über etwaige Ausgangs- und Kontaktverbote für Bewohner*innen der LEA Freiburg entscheidet die Stadt Freiburg auf Grundlage der Empfehlungen des zuständigen Gesundheitsamtes.

Gespräch mit dem Amt für Migration und Integration (AMI)

Vom AMI bekamen wir folgende Informationen. In Freiburg leben noch etwa 2.000 Personen in 16 kommunalen Sammeleinrichtungen. Einige, vor allem Roma und Personen aus afrikanischen Ländern, leben schon Jahre in den Unterkünften. Die Mehrheit der Bewohner*innen ist 2015/2016 nach Freiburg gekommen. Die Bedingungen in den Einrichtungen sind sehr unterschiedlich. Das AMI hat bereits Anfang März 2020 eine Task-Force eingerichtet und stimmt mit den einzelnen sozialen Trägern der Unterkünfte Maßnahmen, die wegen der Corona-Pandemie getroffen werden müssen, in direktem Kontakt ab. Dazu finden wöchentlich Videokonferenzen statt.

In den kommunalen Sammelunterkünften leben 91 Personen, die einer Risikogruppe angehören. 41 von Ihnen leben innerhalb der Einrichtungen in abgeschlossenen Wohneinheiten. Für 50 Personen könnte die Sammelunterbringung zum Problem werden. Die Stadt Freiburg hat ebenfalls, wie das Regierungspräsidium Freiburg, ein Teil der Jugendherberge Freiburg angemietet. Plätze wurden vulnerablen Personen angeboten. Bis zum 9. April 2020 sind 5 Personen in die JHB eingezogen.

Seit mehreren Wochen existiert ein Besuchs- und Kontaktverbot in den Unterkünften in Freiburg. Das Verbot galt zunächst bis zum 3. Mai 2020 und wurde bis zum 31. Mai 2020 verlängert. Der Sozialdienst ist zwar noch vor Ort, der Kontakt findet jedoch per Telefon oder online statt. Dringende Angelegenheiten werden an der frischen Luft bei gebührendem Abstand besprochen. Die Stadt hat Einkaufs-Angebote für die Bewohner*innen eingerichtet. Für den Fall einer Erkrankung werden Wohneinheiten isoliert. Medizinisch wurden verschiedene Vorbereitungen getroffen. Die Verwaltung rechnet damit, dass Erkrankungen in den Sammelunterkünften möglich sind.

Eine Einschätzung zur Landeserstaufnahmeeinrichtung

Zum Gesundheitsaspekt in Sammelunterkünften. Das Corona-Virus existiert weiter. Aktuell verbreitet sich das Virus langsamen. Laut Virologen besteht in Innenräumen eine erhöhte Ansteckungsgefahr. Im Herbst und Winter ist mit einem weiteren Anstieg zu rechnen. Solange kein Impfstoff gegen das Corona-Virus gibt, wird eine Unterbringung in einer Massenunterkunft zum Gesundheitsrisiko. In etwa einem Jahr wird es voraussichtlich einen Impfstoff geben.

Eine Unterbringung in Sammelunterkünften ist mit einer Großveranstaltung zu vergleichen, in der eine Ansteckung mit COVID-19 besonders gegeben ist. Das Innenministerium von Baden-Württemberg bezeichnet die „Aufnahme und Verteilung von Flüchtlingen dienenden Strukturen zur kritischen Infrastruktur des Landes“.4 In der Landeserstaufnahmeeinrichtung Ellwangen haben sich 406 Bewohner*innen mit dem Corona-Virus infiziert5. Aus zahlreichen Sammellagern bundesweit werden erhöhte Infektionszahlen gemeldet. In Schweinfurt (Geldersheim) ist ein 60 jähriger in einem Anker-Zentrum gestorben6. Obwohl er der Risikogruppe angehörte, konnte er das dortige Anker-Zentrum nicht verlassen. Am Sonntag den 26.04.2020 verstarb ein 35 jähriger Geflüchteter im Münchener Klinikum, der zuvor in einer Sammelunterkunft untergebracht war.7

Der Verdacht einer ‚Durchseuchungspolitik‘ in manchen Massenlagern drängt sich auf. Das trägt zur weiteren Stigmatisierung der Geflüchteten und Gerüchten bei.8 Ein-, Ausgangs- und Besuchsverbote, Quarantäne in Sammellagern, Tag und Nacht Bewachung durch die Polizei erinnern an Berichte aus der Slowakei, Rumänien und Bulgarien, wo die Polizei ganze Roma-Siedlungen abgeriegelt hat.

Sammellager sind Orte der Ansteckung. Nicht nur bei COVID-19. Das Landesgesundheitsamt von Baden-Württemberg zählt weitere Krankheiten auf: Masern, Windpocken, Influenza, Krätzmilben, Kopfläuse, Tuberkulose, Meningokokken etc. „Fehlende Impfungen und beengte Verhältnisse, wie in Aufnahmestellen, können dieses Risiko erhöhen. Dauer und der Art der Kontakte bestimmen ganz wesentlich die Möglichkeiten für eine Ansteckung.“9 Das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg sieht eine „Quarantäne aller Bewohner“ einer LEA als Sonderfall. Es empfiehlt in einem Schreiben vom 15.04.2020 an die Regierungspräsidien keine Verhängung einer Quarantäne, da sich diese bei immer wieder neuen Infizierten über über Monate erstrecken kann. „In diesem Fall muss theoretisch eine Einrichtung für mehrere Monate geschlossen bleiben.“10

Der Rechnungshof Baden-Württemberg schreibt in einer Denkschrift 2017: Aus betrieblich-organisatorischen Gründen sollte angestrebt werden, dass die Landeserstaufnahmeeinrichtungen eine Regelkapazität von 1.000 Plätzen nicht unterschreiten.“11 Unter dem Thema „Wirtschaftlichkeit von Erstaufnahmeeinrichtungen“ stellt die Landesregierung von Baden-Württemberg fest, dass durch die Neugestaltung der Aufnahme von Flüchtlingen ein degressiver Abbau von Unterbringungskapazitäten in den Kommunen stattfindet. An allen vier Standorten (Freiburg, Karlsruhe, Ellwangen, Sigmaringen mit Außenstellen) stehe eine Maximalkapazität von bis zu 1.000 Plätzen zur Verfügung.“12 Damit wird ein großer Teil von Geflüchteten von dem dreigliedrigen Aufnahmesystem in Baden-Württemberg ausgeschlossen und verbringen die gesamte Zeit während des Asylverfahrens in einem der Großlager. Dazu will die Landesregierung am 30. Juni 2020 nochmals einen Bericht vorlegen.

Das Konzept der baden-württembergischen Aufnahmepolitik, die in dem Aufnahmezentrum und den Landeserstaufnahmeeinrichtungen umgesetzt wird, ist nach Auffassung des Freiburger Forums aktiv gegen Ausgrenzung, am Corona-Virus und an der Infragestellung von Grund- und Menschenrechten gescheitert.

Die Einrichtung der Ankunftszentren und Erstaufnahmeeinrichtungen war der politische Kompromiss zu den von der CSU 2016 vorgeschlagenen Transitzonen, die direkt an den Grenzen entstehen sollten. In diesen Einrichtungen, die die Erfahrungen der ‚Bezirksstellen für Asyl‘ der 90er Jahre aufgreifen, werden die Abläufe des Asylverfahrens für bestimmte Flüchtlingsgruppen auf 24 bis 48 Stunden verkürzt. Auf der Strecke bleiben Verfahrens– und Aufenthaltsrechte für die Betroffenen und ein eingeschränkter rechtlicher Zugang zum Verfahren. Von zahlreichen Verbänden, Anwälten, Menschenrechtsorganisationen etc. wurden die Umsetzung dieser Einrichtungen kritisiert. Weiterhin ist mittlerweile genau das eingetreten, was viele befürchtet haben. Betroffene müssen 18 Monate und mehr in einer Erstaufnahmeeinrichtung unter fragilen, prekären, kontrollierten und fremdbestimmten Bedingungen leben.

Ergänzende Informationen

Wie das Freiburger Forum aktiv gegen Ausgrenzung erfahren hat, wurden am 28. April von der Außenstelle der Landeserstaufnahmeeinrichtung Ellwangen in Giengen alle Infizierten in andere Einrichtungen verlegt. 20 Geflüchtete wurden in den Quarantänebereich in die LEA Freiburg gebracht.

Eine Einschätzung zur kommunalen Sammelunterkünften

Die Stadt Freiburg betreibt seit den 80er Jahren Sammelunterkünfte für Geflüchtete. Hintergrund für die Einrichtung der Sammelunterkünfte bildete eine spezielle baden-württembergische Aufnahmepolitik in Sammellagern und die Asylgesetzgebung seit 1982, mit der Verabschiedung des Asylverfahrensgesetz (heute Asylgesetze). Die ältesten Sammelunterkünfte in Freiburg befinden sich in der Bissierstraße, Hermann-Mitsch-Straße und in der Hammerschmiedstraße.

Nach aktuellen Informationen, geht das Freiburger Forum aktiv gegen Ausgrenzung davon aus, dass die Stadt Freiburg auf kommunaler Ebene zahlreiche Möglichkeiten ergriffen hat um eine Ausbreitung des Coronavirus in den Sammelunterkünften zu verhindern. Sorgen machen etwa 50 Personen, die einer Risikogruppe angehören und in Sammelunterkünften leben.

Zum 08.05.2020 waren in der Stadt Freiburg 967 Personen mit dem CoronaVirus infiziert, davon sind 76 Personen im Alter zwischen 55 und 98 Jahren gestorben. Glücklicherweise ist nach unseren Kenntnissen bislang noch niemand am Corona-Virus in kommunalen Unterkünften erkrankt. Bei der Stadt Freiburg rechnet man jedoch früher oder später mit einer Corona-Infizierung von Personen in Sammelunterkünften.

Wer in Freiburg in einer kommunalen Sammelunterkunft lebt, unterliegt den Regeln der Hausordnung. Die Hausordnung der Sammelunterkünfte engt das Leben der Menschen ein. Eine Übernachtung eines Besuchs ist in der Regel nicht erlaubt. Nach 22 Uhr müssen Personen, die nicht in einer Sammelunterkunft leben, die Einrichtung verlassen. Viele leben beengt in Mehrbettzimmern und benutzen eine Gemeinschaftsküche. Einige leben schon jahrelang mit einer Duldung in beschriebenen prekären Aufenthaltsverhältnissen. Vor allem sind Roma aus dem Balkan davon betroffen. Vor jeder Sammelunterkunft stehen Sicherheitsleute. Durch die Unterbringung in Sammelunterkünfte fühlen sich viele ins Abseits abgeschoben. Auch die hohen Wohnheimgebühren, die bezahlt werden müssen, wenn jemand einer Arbeit nachgeht, stoßen auf Unverständnis und Kritik.

Nach Auffassung des Freiburger Forums aktiv gegen Ausgrenzung braucht es in der Stadt Freiburg, d.h. auch innerhalb der Verwaltung und des Gemeinderates, einen selbstkritischen Rückblick zu fast 40 Jahren Sammelunterkünfte in der Stadt Freiburg.

  • Was hat man daraus gelernt, wo hat die Stadt falsch gehandelt, was war richtig, was hätte in kommunaler Eigenverantwortung, trotz Weisungsgebundenheit besser gemacht werden können?
  • Wo bestehen für die Stadt Spielräume. Was bedeutet die politische Zustimmung von Verwaltung und Gemeinderat zur Errichtung einer Landeserstaufnahmeeinrichtung und die Folgen für Freiburg?
  • Die Stadt Freiburg hat sich von der kommunalen Aufnahme von Geflüchteten durch die Einrichtung des Landeserstaufnahmeeinrichtung befreit.
  • Inwiefern, will die Stadt in Zukunft flüchtlingspolitische Verantwortung übernehmen?

Um einem Asylrecht gerecht zu werden, braucht es dezentrale kleine Aufnahmeeinrichtungen in Städten und Gemeinden, die allen Herausforderungen einer Flüchtlingsaufnahme gerecht werden.

Die Aufnahme von Geflüchteten muss, auch angesichts der weltweiten Entwicklungen wieder zur Normalität werden. Ein funktionierendes Asylrecht trägt zu Konfliktlösungen bei. Dabei muss vielfältiges solidarisches Handeln der Bevölkerung möglich sein. Den Betroffenen muss ihre Selbstbestimmung und damit ihre Grund- und Menschenrechte gewährt werden. Außerhalb des Asylverfahrens müssen wieder mehr Aufenthaltsmöglichkeiten geschaffen werden.

Freiburger Forum aktiv gegen Ausgrenzung

08.05.2020

10 Schreiben Ministerium für Soziales und Integration vom 15.04.2020

Offener Brief an das Regierungspräsidium Freiburg und an die Stadt Freiburg

Unterbringung von Geflüchteten in Freiburg

An das Regierungspräsidium Freiburg und Stadt Freiburg

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erhalten Sie einen Offener Brief des Freiburger Forums aktiv gegen Ausgrenzung der von etwa 100 Einzelpersonen und mehr als 25 Freiburger Gruppen in den letzten vier Tagen unterschrieben wurde. Der Brief wurde am 31. März 2020 verfasst.

Landeserstaufnahmeeinrichtung | Wie wir erfahren haben ist seit dem 01. April eine Einzelperson in der Landeserstaufnahmeeinrichtung mit dem Corona-Virus infiziert. Der Betroffene und drei weitere Zimmerbewohner dürfen seitdem das Zimmer nicht mehr verlassen. Eine am Virus erkrankte Familie wurde ebenfalls am 01.04.2020 von der UNI-Klinik zurück in die Landeserstaufnahmeeinrichtung gebracht und lebt auf einem Stockwerk unter Quarantäne. Etwa 80 Personen wurden bis zum 21. April 2020 in 53 Zimmer in der Jugendherberge Freiburg untergebracht. In der Landeserstaufnahmeeinrichtung soll mittlerweile jede Person in einem Einzelzimmer untergebracht sein. Ist dies alles bis zum 21. April 2020 befristet?

Kommunale Unterbringung | Über eine Erkrankung in kommunalen Unterkünften liegen uns kein Informationen vor. Die Situation in einzelnen kommunalen Unterkünften ist unterschiedlich. Es zeigt sich auch hier, dass eine Sammelunterbringung eine besondere Herausforderung für die dort lebenden Menschen ist. Der Sozialdienst ist vor Ort, wenngleich mit den Sozialarbeiter*innen nur ein eingeschränkter Kontakt möglich ist. Deshalb sollte eine Unterbringung in einer städtischen Unterkunft, die nicht den Maßstäben einer Wohnung entsprechen, nur von kurzer Dauer sein. Geflüchteten muss es erlaubt sein, selbst ein Zimmer oder eine Wohnung im Stadtbezirk zu finden.

Die Maßnahmen die zum Schutz der Gesundheit der Menschen eingeleitet wurden, sind nicht ausreichend. Ein Ende der Corona-Pandemie ist nicht abzusehen. Das Freiburger Forum aktiv gegen Ausgrenzung kritisiert die Unterbringung unter minimalistischen und eingeschränkten Lebensbedingungen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung. Durch das Konzept der Unterbringung befinden sich die Bewohner*innen in einer schwierigen Situation. Wir sind der Meinung, dass das Konzept nicht nur in der Frage des Gesundheitsschutz gescheitert ist.

Wie wir erfahren haben, will das Land Baden-Württemberg an dem Unterbringungskonzept der Landeserstaufnahmeeinrichtungen auch während der Corona-Krise festhalten und richtet eine Isolierunterkunft in Althütte-Sechselberg für 60 Personen ein. Dort sollen vor allem Menschen die in Erstaufnahmeeinrichtungen am Corona-Virus erkranken, in Quarantäne kommen. Mitte nächster Woche soll die Isolierunterkunft die ersten erkrankten Geflüchteten aufnehmen.

Werden auch an Covid-19 erkrankte Personen aus Freiburg nach Althütte-Sechselberg gebracht? Was plant das Regierungspräsidium Freiburg in Bezug auf die Unterbringung in der Landeserstaufnahmeeinrichtung?

In der Landeserstaufnahmeeinrichtung in Ellwangen gibt es bis zum 19. April 2020 ein Ausgangs- und Kontaktverbot für 587 Bewohner*innen. Ist ein Ausgangs- und Kontaktverbot auch für Freiburg geplant und möglich?

Nicht nur die Corona-Pandemie zeigt, dass ein Umdenken in der Unterbringung von geflüchteten Menschen stattfinden muss. Wir sind der Auffassung, dass dort wo Grund- und Menschenrechte gelten, Sammelunterkünfte nicht möglich sind. Eingriffe in die Selbstbestimmung und in die Freiheit der Person dürfen nicht weiter möglich sein. Eine Sammelunterbringung, wie sie derzeit vor allem in den Landeserstaufnahmen stattfindet ist in der Migrationswissenschaft sehr umstritten. Zahlreiche rechtliche Fragen sind nicht geklärt. Die Corona-Krise wäre jetzt eine Gelegenheit für die Behörden, die Massenunterbringung von geflüchteten Menschen selbst in Frage zu stellen. Dabei müssen behördliche Praktiken selbstkritisch hinterfragt werden. Warum sollten Behörden sich nicht selbst, in dem was sie tun, hinterfragen. Trifft der Vorwurf des institutionellen Rassismus zu oder nicht? Diese Diskussion ist längst überfällig. Hier sollte der Gemeinderat und die Verwaltung der Stadt Freiburg und vor allem auch das politische Freiburg mit entsprechenden Initiativen vorangehen.

In Teilen der Freiburger Öffentlichkeit besteht großes Interesse an Informationen und Transparenz über die Unterbringung von geflüchteten Menschen in den einzelnen Sammelunterkünften in Freiburg. Wir bitten Sie deshalb um die Beantwortung unserer Fragen. Gesprächsangebote nehmen wir gerne entgegen.

Mit freundlichen Grüßen

Freiburger Forum aktiv gegen Ausgrenzung

Fragen an das Regierungspräsidium Freiburg und an die Stadt Freiburg 

Offener Brief

An das Regierungspräsidium Freiburg, Referat 15.2 – Flüchtlingsaufnahme, Heinrich-von-Stephan-Str. 25, 79083 Freiburg

An die Stadt Freiburg, Amt für Migration und Integration, Rathausplatz 2 – 4, 79098 Freiburg

Gemeinsamer Brief an das Regierungspräsidium Freiburg und an die Stadt Freiburg.

Corona-Pandemie und Sammelunterbringung von Geflüchteten in Freiburg.

In Freiburg leben etwa 2.000 Geflüchtete in kommunalen Gemeinschaftsunterkünften und etwa 200 in der Landeserstaufnahmeeinrichtung. Jeder Person stehen 4,5 bis 7m² Wohnfläche zu. In der Erstaufnahme ist eine Wohnsitzauflage bis 18 Monate möglich und 24 Monate in einer Anschlussunterbringung. Viele teilen sich ein Zimmer. Drei, vier, aber auch fünf Personen sind die Regel. Während es in den kommunalen Unterkünften gemeinsam nutzbare Küchen in kleineren Einheiten gibt, findet in der Erstaufnahmeeinrichtung für die Bewohner*innen eine Zentralversorgung durch eine Kantine zu festgelegten Uhrzeiten statt.

Aktuell fallen in den kommunalen Gemeinschaftseinrichtungen die Sozialdienste aus und der Kontakt zu Unterstützer*innen ist nur noch online möglich. Die Menschen bleiben verunsichert in den Unterkünften zurück. Im Schnitt leben pro Unterkunft etwa 140 Menschen auf engem Raum. Wie wir wissen, ist Abstand halten in keiner der Unterkunft möglich. Oft leben zu viele Menschen auf kleinem Raum. Umzäunt, von einer Sicherheitsfirma bewacht.

Ansteckungsgefahr besonders hoch

Die Sammelunterbringung ist das Ergebnis jahrzehntelanger ausgrenzender Asylpolitik. Besonders fraglich ist die Unterbringung in der Landeserstaufnahmeeinrichtung Freiburg, in der Geflüchtete mit minimalistischen Leistungen versorgt werden und ihre Grundrechte eingeschränkt sind. Durch die gemeinsame Nutzung von Wasch- und Duschräumen, zentrale Essensversorgung, Unterbringung in Mehrbettzimmern etc. ist die Ansteckungsgefahr mit dem Corona-Virus besonders gegeben. „Stay at home“ ist unter den Bedingungen in Sammelunterkünften nicht zumutbar. Es ist absehbar, dass sich Betroffene nicht an die Ausgangssperre halten, sondern Freund*innen/Bekannte besuchen oder sich im öffentlichen Raum aufhalten.

Was geschieht, wenn Menschen über einen längeren Zeitraum in der Unterkunft krank werden? Wird die Unterkunft dann über Wochen in eine Art Massengefängnis wie in Suhl, Halberstadt und Geldersheim, verwandelt? Zieht dann jeder Protest einen Polizeieinsatz nach sich? Welche Auswirkungen hat das auf Kinder und Jugendliche, auf traumatisierte Personen und andere vulnerable Gruppen?

Schließung der Landeserstaufnahmeeinrichtung

Aktuell werden bundesweit immer mehr Erkrankungen aus Erstaufnahmeeinrichtungen und Anker-Zentren gemeldet. Auch aus Freiburg. Deshalb betonen wir: Es braucht – nicht nur in Corona-Zeiten – ein dezentrales Aufnahmekonzept. Das Freiburger Forum aktiv gegen Ausgrenzung fordert das Land Baden-Württemberg und die Stadt Freiburg auf, die Gesundheit aller Menschen im Blick zu haben und alle entsprechenden Maßnahmen zu ergreifen. Der Staat muss seiner Schutzpflicht nachkommen. Konfliktlösung in den Lagern ohne Polizeieinsätze!

De Stadt Freiburg fordern wir auf, ihre Wohnungsakquise (Belegrecht von Wohnungen durch die Stadt) nun verstärkt umzusetzen, damit Geflüchtete die in überbelegten Sammelunterkünfte leben, diese verlassen können. Ferienwohnungen und Hotels stehen momentan ohnehin leer und dürften zu günstigen Konditionen anzumieten sein. Notfalls kommt auch eine Beschlagnahme in Betracht.

Rechtliche Grundlagen

Nach § 49 Absatz 2 Asylgesetz (AsylG) ist eine Verteilung aus einer Erstaufnahmeeinrichtung in eine Wohnung oder kommunale Unterkunft „aus Gründen der öffentlichen Gesundheitsvorsorge sowie aus sonstigen Gründen“ möglich. Das der Behörde eingeräumte Ermessen ist durch den besonderen Umstand der Corona-Pandemie auf Null reduziert. Dies ergibt sich aus der Schutzpflicht des Staates für Leib und Leben nach Art. 2 Abs. 2 Grundgesetz. Auch Artikel 12 (Recht auf körperliche und geistige Gesundheit) des internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte verlangt von den Vertragsstaaten, dass alle Schritte zur vollen Verwirklichung dieses Rechts und die erforderlichen Maßnahmen eingeleitet werden um die „Behandlung und Bekämpfung epidemischer … Krankheiten vorzubeugen.“ Auch das Infektionsschutzgesetz (IfSG) weist ausdrücklich daraufhin, dass das Ziel die Unterbrechung der Kontaktmöglichkeiten ist, sodass keine weitere Übertragung von Infektionskrankheiten erfolgen kann.

Weiterhin fordern wir:

  • Verlegung aller vulnerablen Personen aus den Sammelunterkünften.
    Ausreichende mehrsprachige Informationen über jeden Stand der Entwicklung.
    Jederzeitiger Zugang zum Internet.
    Entzerrung der Belegungsdichte, Nutzung aller Gebäudetracke.
    Bewohner*innen in Entscheidungsprozesse einbeziehen.
    Keine Leistungskürzung oder Leistungsverweigerung.
    Anmietung und Nutzung dezentraler Wohnmöglichkeiten, Gaststätten, Hotels etc..
    Bereitstellung von Ausrüstung für Quarantänefälle, z.B. Atemschutzmasken.
    Keine Polizeieinsätze in Sammelunterkünften.

Wir unterschreiben den Offenen Brief und unterstützen die Forderungen!

Unterschrieben von etwa 100 Einzelpersonen und 25 Gruppen und Organisationen aus Freiburg.

Einzelpersonen und Gruppen die den Offenen Brief an das Regierungspräsidium Freiburg und an die Stadt Freiburg unterschrieben haben.

Etwas mehr als einhundert Einzelpersonen haben unterschrieben, die hier nicht explizit gennant sind. Folgenden Gruppen haben unterschrieben: Feministische Gruppe Realitätenwerkstatt | Awareness-Team Freiburg | Antifaschistische Linke Freiburg | Recht auf Stadt Netzwerk | Freundeskreis Alassa & friends | Konrad Bohnacker |Brigitte Schultheiß | Projektleiterin/Geschäftsführerin, Pädagogische Werkstatt/PH Freiburg | Freiburger Forum aktiv gegen Ausgrenzung | Weitblick Freiburg | Solidarity City Freiburg | Andrea Klatt |Prof. Dr. Gesa Köbberling, Studiengangsleitung BA Soziale Arbeit, Evangelische Hochschule Freiburg | Sarah-Louise Müller, Pfarrerin ev. Pfarrgemeinde Freiburg-Südwest | attac freiburg | | Fantifa Freiburg | Südbadisches Aktionsbündnis gegen Abschiebungen | Aktion Bleiberecht Freiburg | Lea-watch-Freiburg | Our Voice e.V. | Hausprojekt LAMA | Abteilung für Sozialpädagogik am Institut für Erziehungswissenschaft der Pädagogischen Hochschule Freiburg | Schlüsselmensch e.V. | Kurdistan Solidaritäts-Komitee Freiburg | Medinetz Freiburg | Saliha Soylu | Prof. Dr. Sebastian Klus, DHBW Villingen-Schwenningen | Feministische Linke | Anarchistische Gruppe Freiburg | Pädagogische Team der Demokratischen Schule Kapriole Freiburg | Corona Solidarität Freiburg | FAU – Freiburg | Arbeitskreis Kritische Soziale Arbeit Freiburg (aks Freiburg) | JUPI Fraktion | Wählervereinigung Urbanes Freiburg | Kay Raasch – Mitglied im Ver.di Landeserwerbslosenausschuss, Stellvertretendes Mitglied im Ver.di Bundeserwerbslosenausschuss und Mitglied im Sprecherrat vom Ökumenischen Asylforum Freiburg |

Einladung zur zweiten offiziellen Solidarity City Freiburg-Konferenz

  • Du/deine Gruppe möchte bei der Konferenz dabei sein? Super! Dann schicke uns eine Mail(s.u.) bis zum, 12.12. und informiere uns über deine Wünsche und Vorstellungen.  freiburg@soldarity-city.eu
  • Hier die Checkliste mit den relevanten Punkten für eine Anmeldung:
  • Möchtet ihr nur teilnehmen, oder auch einen Workshop/eine Diskussionsrunde anmelden?
  • Welches Thema möchtet ihr als ein Schwerpunkt auf der Konferenz diskutieren?
  • Möchtet ihr bei der Planung der Konferenz mithelfen?
  • Könnt ihr euch vorstellen die Konferenz logistisch/finanziell zu unterstützen?
  • Habt ihr sonst wichtige Mitteilungen/Wünsche für Solidarity City Freiburg?

Liebe Gruppen, liebe Interessierte, liebe Engagierte,

Mitmachen/EINLADUNG | am 29.Juni 2019 fand die erste große Solidarity City Freiburg-Konferenz statt. Mit großem Erfolg: etwa 45 Gruppen waren vertreten und viele engagierte und interessierte Personen haben die Veranstaltung zum Erfolg werden lassen.

Heraus kam dabei zentrale Fragen: Wie können wir unsere Kämpfe/Projekte auf einer gemeinsamen Ebene in unserer (Themen)-Vielfalt verbinden? Wie können wir als zivilgesellschaftliche Akteure die Schlagkraft entwickeln, um Freiburg zu einer Stadt zu machen, in der wir alle gut und sicher leben, arbeiten und wohnen können?

Um diese Fragen zu diskutieren und zu konzeptualisieren wollen wir im Jahr 2020 eine zweite Konferenz ausrichten. Auf dieser Konferenz möchten wir aber auch an die Themen aus der ersten Konferenz anknüpfen und vor allem zu den Themen Gesundheit, Wohnen, Teilhabe, Polizei und Recht arbeiten. Dies soll in drei Schritten erfolgen: 1. Wir wollen die gegenwärtige Situation in den Gruppen nach den Themen aufgeschlüsselt diskutieren und uns untereinander über den Status Quo austauschen. 2. Wir wollen gemeinsam Ziele formulieren. 3. Dann wollen wir Strategien entwerfen, wie wir dorthin kommen. Zum Schluss wäre ein mögliches Ergebnis mit Signalwirkung nach außen eine Charta für Freiburg, die aufzeigt, wie wir hier in Zukunft leben wollen. Diese Charta soll quasi das Ergebnis der Konferenz sein. Sie soll als Abbild des gemeinsamen Engagements stehen, sie soll die Forderungen aus den Workshops aber auch der Gruppen enthalten und umfassend die Vielfalt, aber auch die Einheit der Freiburger Gruppen wiederspiegeln.

Bitte hier weiterlesen: EINLADUNG

Pressemitteilung „Flughafen der Unerwünschten“

Das Freiburger Forum aktiv gegen Ausgrenzung ruft zu dem Protestrundgang des Antirassistischen Netzwerks Baden-Württemberg am 26. Oktober 2019, ab 14 Uhr beim Flughafen der Unerwünschten (Flughafen Karlsruhe Baden-Baden) auf. Dieser Flughafen ist ein Ort, von regelmäßig Abschiebeflüge in den Balkan-Staaten durchgeführt werden. Mehr

Sofortige Wiedereinreise der beiden aus Tuttlingen abgeschobenen Frauen!

Pressemitteilung 07.10.2019

Sofortige Wiedereinreise der beiden aus Tuttlingen abgeschobenen Frauen!

Am 27.09.2019 wurden zwei Frauen im Alter von 21 und 23 Jahren von Baden-Württemberg nach Serbien abgeschoben. Sie lebten etwas mehr als 20 Jahre in Tuttlingen/Baden-Württemberg. Das einzige Identitätspapier was die beiden Frauen haben, ist ein „Rückreisepapier“ mit einem Foto, das ihnen das Regierungspräsidium Karlsruhe bei der Abschiebung ausgehändigt hat. Die beiden Frauen standen allein am Belgrader Flughafen. Sie schreiben über Whats App, dass sie von der Polizei angeschrien wurden, sie sollen serbisch sprechen. Die beiden versuchten sich in englischer Sprache zu verständigen. Mehr

Auswirkungen der Einstufung als ’sicheres Herkunftsland‘ auf Rechte der betroffenen Flüchtlinge

30.10.2019 | 20:00 | Uni KG 1 Raum 1009

Vortrag und Diskussion
mit David Werdermann

Seit Kretschmanns Asyl-Deal im Jahr 2014 sind Bosnien-Herzegowina, Mazedonien und Serbien sogenannte sichere Herkunftsstaaten. 2015 kamen Albanien, Montenegro und Kosovo hinzu. In Zukunft könnten auch einige Maghreb-Staaten als sicher eingestuft werden. Was anfangs als
reine Symbolpolitik abgetan wurde, hat sich zum handfesten Mittel der Entrechtung entwickelt. Menschen aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten sind von zahlreichen Sondergesetzen betroffen: Sie sind dauerhaft in Lagern untergebracht, dürfen ihren Landkreis nicht verlassen, dürfen nicht arbeiten und sind in der Regel von der Ausbildungsduldung ausgeschlossen. Betroffen sind vor allem Rom*nja, die vor rassistischer Verfolgung in ihren Herkunftsländern geflohen sind und hierzulande erneut Diskriminierung erfahren. Im Vortrag werden die Sondergesetze vorgestellt
und in den migrationspolitischen Diskurs eingeordnet. Anschließend sollen verbliebene Spielräume für Menschen aus sicheren Herkunftsstaaten sowie politische Interventionsmöglichkeiten diskutiert werden.

Wir und der Balkan: Flüchtlinge abschieben, Arbeitskräfte anwerben!

Asylanträge aus den sogenannten sicheren Herkunftsstaaten Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Montenegro und Serbien werden regelmäßig abgelehnt. Flüchtlinge aus diesen Staaten, die oft viele Jahre „geduldet“ hier gelebt haben, werden zunehmend abgeschoben – auch aus Freiburg. Überwiegend handelt es sich um Roma, die in ihren Herkunftsländern von Armut, Diskriminierung und Verelendung betroffen sind.

Gleichzeitig aber werden gezielt Arbeitskräfte aus diesen Staaten angeworben, um den hiesigen Fachkräftemangel zu bekämpfen. Unter dem Motto „Make it in Germany!“ werden u.a. qualifizierte Fachkräfte für die Pflegeberufe eingeladen, nach Deutschland zu kommen. Dass dies in den Herkunftsländern den Mangel an Fachkräften verstärkt, ist die unausgesprochene Kehrseite dieser Medaille. Tatsächlich sind auch viele Menschen aus den Balkanstaaten, die als Flüchtlinge nach Deutschland kamen, erwerbstätig – oft in prekären, schlecht bezahlten Arbeitsverhältnissen.

Wer hier auf dem Arbeitsmarkt benötigt wird, darf einreisen, wer hier Schutz sucht, wird abgewiesen oder abgeschoben.

Eva Weber, Leiterin der ‚Forschungsgesellschaft Flucht und Migration e.V. (Berlin)‘ wird in ihrem Vortrag über Auswirkungen dieser paradoxen Politik informieren.

Termin: Mo. 2.12.2019 19:30 Uhr

Ort: Uni Freiburg, KG I Raum 1009

Jetzt noch die Petition gegen die Gewalt in der Abschiebehaft Pforzheim unterschreiben

Also jetzt noch Unterschriften sammeln: Petition unterscheiben

Sa. 5. Okt. v. 11-18 Uhr: Aktionen rund um das Abschiebegefängnis in Pforzheim. Mehr Infos hier. Es kann nicht sein, dass Menschen die Grundrechte in Anspruch nehmen mit Freiheitsentzug bestraft werden. Voraussichtlich wird der Petitionsausschuss über die vom AntiRA-Netzwerk eingegebene Petition am 10. Oktober 2019 beraten. Dazu muss das Innenministerium eine Stellungnahme abgeben.