Minderjährige auf der Flucht

Fragen zu Kinder und Jugendlichen auf der Flucht

Wie viele Minderjährige sind in den Jahren 2012, 2011, 2010, 2005 und 2000 nach Deutschland eingereist und haben selber oder zusammen mit ihren Familien einen Asylantrag gestellt? Inwieweit werden bei der Gewährung von Asyl gemäß Artikel 16a des Grundgesetzes oder Flüchtlings- bzw. Abschiebeschutz gemäß § 60 AufenthG für erwachsene Personen, die gemeinsam mit ihren Kindern einreisen, kinderspezifische Fluchtgründe berücksichtigt? Wie viele Minderjährige sind im Rahmen von Dublinverfahren in den Jahren 2012, 2011 und 2010 nach Deutschland überstellt worden (bitte nach Jahren, ursprüngliches Herkunftsland und Mitgliedstaat der Europäischen Union aufschlüsseln) Eine Anfrage der LINKEN. Eine Antwort der Bundesregierung

Manipulation der Fingerkuppen kann zur Einstellung des Asylverfahrens führen

Asylbewerber sind gesetzlich verpflichtet, sich zur Feststellung ihrer Identität Fingerabdrücke abnehmen zu lassen.

Vereiteln sie deren Auswertbarkeit durch Manipulation ihrer Fingerkuppen, kann das Asylverfahren wegen Nichtbetreibens eingestellt werden, ohne dass eine Entscheidung über die Begründetheit des Asylgesuchs getroffen wird. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.
BVerwG: http://www.bverwg.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php?jahr=2013&nr=61

Der Entscheidung lag der Fall eines Asylbewerbers zugrunde, der keine Identitätspapiere vorlegte und angab, somalischer Staatsangehöriger zu sein. Ihm wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge – Bundesamt – am Tag der Asylantragstellung Fingerabdrücke abgenommen. Deren Auswertung zum Zweck des Abgleichs mit der Europäischen Fingerabdruckdatenbank (EURODAC) war jedoch nicht möglich. Der mit der Abnahme der Fingerabdrücke befasste Mitarbeiter vermerkte Spuren von Manipulationen an den Fingerkuppen. Daraufhin wurde der Kläger schriftlich aufgefordert, sein Asylverfahren u.a. dadurch zu betreiben, dass er binnen eines Monats in der Außenstelle Mehr