Menschenrechtliche Fakten in allen drei Staaten sprechen gegen Beschluss der Bundesregierung
Im Kabinett ist heute der „Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und geduldete Ausländer“ beraten worden. Bosnien und Herzegowina, Mazedonien und Serbien sollen als sichere Herkunftsstaaten im Sinne des Asylverfahrensgesetzes eingestuft werden.









