Demonstration in Freiburg

Demonstration * Sa. 5. Feb. 2011 *Freiburg * 13.00 Uhr * Rathausplatz

Keine Ausgrenzungen und Abschiebungen!
Abschaffung des diskriminierenden Asylbewerberleistungsgesetzes ! Schließung der Lager!

Flugblatt zur Demonstration

Das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ist eines der diskriminierendsten Gesetze in diesem Land.
Am 7. Februar 2011 wird es in Berlin zu einer Anhörung im Arbeits- und Sozialausschuss des Bundestages kommen. Anträge auf die ersatzlose Streichung des rassistischen Gesetzes liegen vor. Bundesweit werden Protestaktion stattfinden. Wir rufen alle zur Teilnahme an der Demonstration, am Samstag dem 5. Februar 2011 in Freiburg auf.

Das AsylbLG ist am 1.11.1993 in Kraft getreten. Mit „einer deutlichen Absenkung der bisherigen Leistungen“ wurden den Betroffenen geringere Bedürfnisse verordnet. Damit wurden zwei Arten der Menschenwürde definiert. (GG-Artikel 1- Die Würde des Menschen ist unantasbar.)  All jene Personengruppen, die unter das Gesetz fallen, dürfen sich nicht „integrieren“ bzw. haben keinen Zugang zur Gesellschaft, so die offizielle Begründung für die vom Staat beschlossene Leistungsabsenkung. Die Ausgrenzung (Umstellung auf das Sachleistungsprinzip) der Flüchtlinge aus der Bundessozialhilfe in ein separates Gesetz ließ sich die damalige Regierung 750 Millionen DM kosten. Die verschlechterten Lebensbedingungen wurden in speziellen Flüchtlingslagern gegen die Betroffenen durchgesetzt. In allen Flüchtlingslagern von Villingen-Schwenningen, Schramberg, Offenburg, Rheinfelden, Freiburg, Waldshut etc. kam es zu Boykottaktionen, Hungerstreiks und Demonstrationen. Der Protest in den Lagern dauert bis heute: In Augsburg waren jüngst etwa 400 Betroffene im Hungerstreik. 1998 drückte der UN-Sozialrat seine „Besorgnis über die Rechtsstellung der Asylbewerber“ aus und rief „den Vertragsstaat“ dazu auf, „unverzüglich Maßnahmen gesetzgeberischer oder anderer Art zu ergreifen, um die Situation der Asylbewerber… zu verbessern“. Selbst das von der Stadt Freiburg 2003 in Auftrag gegebene Rechtsgutachten zum AsylbLG stellte fest, dass eine Sachleistungsgewährung über einen Zeitraum von 12 Monaten „eine unzulässige Diskriminierung“ darstellt. Das rassistische Gesetz existiert nun seit 17 Jahren. Die Zeit ist reif, das Gesetz ersatzlos zu streichen.

Keine Anpassung an die Preissteigerungen seit 1993
Seit Inkrafttreten des  AsylbLG am 1.11.93 sind die Verbraucherpreise um knapp 30% gestiegen. Die Bar- und Grundleistungsbeträge wurden nie angepasst. Die Leistungen sind auf dem Stand von vor 17 Jahren.

Grundleistungen
Die Grundleistungen nach dem  AsylbLG liegen für den Haushaltsvorstand um etwa 38,2% unter dem Niveau des Regelbedarfs des ALGII. Für ein 6 jähriges Kind sogar um 47%.

Sachleistungen
Durch den Barbetrag von 40,90 Euro / Monat können Teilhabe- und Bildungsbedarfe, Kommunikation, Anwaltskosten und Mobilität nicht sichergestellt werden. Wer unterwegs ist, kann sich kein Essen und Trinken kaufen, geschweige denn den ÖPNV benutzen. Auch ergänzende Bedarfe wie Körperpflege, Medikamente sind unzureichend gedeckt. Tatsächlich ist eine legale Existenz mit Sachleistungen und Bargeld (1,36 Euro /Tag) praktisch unmöglich. Umtausch von Gutscheinen und Waren in Geld, verschwiegene Zuwendungen bis hin zu irregulären Erwerbstätigkeiten sind die Folge.

Gutscheine / Chipkarten
Freiburg gewährt Chipkarten. In der Praxis ergeben sich auch bei Gutscheinen regelmäßig gravierende Wertminderungen, etwa durch betragsmäßig zu große Stückelung, fehlende Restgeldrückgabe und/oder die Einlösung nur in bestimmten Geschäften. Der Einkauf mit Chipkarten ist diskrimierend, die Warenauswahl ist eingeschränkt.

Geldleistungen
In Baden-Württemberg gibt es noch in 19 Landkreisen Essenspakte für die Flüchtlinge. In 14 Kreisen gibt es heimeigene Shopsysteme und in 22 Kreisen Gutscheine, obwohl Geldleistungen gesetzlich möglich sind, wie Hamburg, Berlin, Bremen, Hessen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern zeigen.

Flüchtlingskinder sind die grossen Verlierer
Kinder sollten eigentlich durch die UN-Kinderrechtskonvention besonders geschützt sein. Kinder von Flüchtlingen sind im Besonderen benachteiligt. Kinder wachsen in einem schwierigen psychosozialen Umfeld auf. Prekäre Wohnsituation im Flüchtlingslager, fremde Sprache, eigene und von den Eltern erlittene traumatisierende Fluchterlebnisse, erzwungene Arbeitslosigkeit der Eltern, ein ungesicherter Aufenthaltsstatus.
Das  AsylbLG sieht bei Kindern Eingriffe in das Existenzminimum vor, die sogar noch gravierender als bei Erwachsenen sind. Der Barbetrag für den Bedarf von Kinder zur Teilhabe an Bildung, Freizeit und Gesellschaft ist um bis zu 83% reduziert. Kinder erleiden bleibende Schäden, weil therapeutische Hilfen für chronisch kranke, besonders förderungsbedürftige und behinderte Kinder verweigert werden.

Lageraufenthalt
1993 wurde beschlossen, dass Flüchtlinge, die 12 Monate im Asylverfahren sind, Leistungseinschränkungen erhalten. Am 1. Juni 1997 wurde der Zeitraum auf 36 Monate erhöht. Seit 2007 gelten 48 Monate.

Medizinische Hilfe
Auch bei der medizinischen Versorgung kommt es immer wieder zu massiven Einschränkungen.

Die Sachleistungsversorgung, das Arbeitsverbot, die Residenzpflicht, der Lageraufenthalt und das Integrationsverbot machen die Betroffenen krank. Die Summierung dieser Regelungen führt zu einer umfassenden Einschränkung von Menschenwürde, Persönlichkeitsrechten, körperlicher Unversehrtheit und Sozialstaatsgebot, die die Betroffenen weitgehend zu Objekten staatlichen Handelns degradiert.


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